Wenn du während deiner Arbeit im Ausland krank wirst, kannst du in Deutschland in den ersten sechs Wochen deiner Arbeitsunfähigkeit 100 % deines Gehalts erhalten, in den Niederlanden mindestens 70 % deines Lohns für bis zu 104 Wochen und in Polen in der Regel 80 % der Berechnungsgrundlage für maximal 182 Tage. Die Unterschiede zwischen den drei Systemen sind jedoch deutlich größer als nur die jeweiligen Prozentsätze.
Für Arbeitnehmer im Ausland sind vor allem drei Fragen entscheidend: Wie viel Geld bekommst du im Krankheitsfall, wie lange kannst du die Leistung beziehen und wer übernimmt tatsächlich die Zahlung? In der Praxis bieten Deutschland und den Niederlanden unterschiedliche Vorteile: Deutschland garantiert zu Beginn der Erkrankung die vollständige Lohnfortzahlung, während die Niederlande den längsten Zeitraum der finanziellen Absicherung und einen besonders starken Kündigungsschutz bieten. Polen dient mit seiner kürzeren Leistungsdauer und dem Regelsatz von 80 % als Vergleichspunkt.
Krankengeld in Zahlen – Vergleich Polen / Niederlande / Deutschland
| Land | Höhe der Leistung | Wer zahlt? | Maximale Dauer |
|---|---|---|---|
| Polen | In der Regel 80 % der Berechnungsgrundlage | Zunächst Arbeitgeber, anschließend ZUS | 182 Tage |
| Niederlande | Mindestens 70 % des Arbeitsentgelts | In der Regel Arbeitgeber, in bestimmten Fällen UWV | Bis zu 104 Wochen |
| Deutschland | 100 % in den ersten 6 Wochen, anschließend 70 % brutto, max. 90 % netto | Zunächst Arbeitgeber, anschließend Krankenkasse | 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren |
Wichtig ist: Ein Vergleich der reinen Prozentsätze reicht nicht aus, um die Systeme sinnvoll gegenüberzustellen. Die größten Unterschiede zeigen sich bei der Dauer der finanziellen Absicherung und bei der Frage, wer im Krankheitsfall für die Zahlung verantwortlich ist.
Krankengeld in den Niederlanden – wie funktioniert das System in der Praxis?
In den Niederlanden kannst du im Krankheitsfall bis zu 104 Wochen lang Leistungen erhalten – also volle zwei Jahre. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Einkommen während der Krankheit weiterzuzahlen. Bei Zeitarbeit oder einer Beschäftigung über eine Arbeitsagentur können jedoch andere Regelungen gelten.
Wie hoch ist die Leistung und wie lange wird sie gezahlt? – 70 % des Tageslohns bis zu 104 Wochen
In den Niederlanden beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung während einer Krankheit mindestens 70 % des Arbeitsentgelts und kann bis zu 104 Wochen gewährt werden. Bei der Berechnung spielt unter anderem der sogenannte dagloon, also der für die Leistungsberechnung relevante Tagesverdienst, eine Rolle.
Die gesetzliche Mindestleistung liegt bei 70 %. Das tatsächlich ausgezahlte Einkommen kann jedoch höher sein. Einige Tarifverträge, sogenannte CAO, sehen beispielsweise 90 % oder sogar 100 % des bisherigen Einkommens im ersten Krankheitsjahr vor. Deshalb solltest du vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags prüfen, ob für deine Tätigkeit oder Branche ein bestimmter CAO gilt.
Im Jahr 2026 gilt außerdem eine Obergrenze für den täglichen Bemessungsverdienst. Der maximale SV-dagloon liegt bei rund 227 Euro brutto pro Tag. Bei einem sehr hohen Einkommen wird die Leistung daher nicht zwangsläufig auf Grundlage des gesamten tatsächlichen Gehalts berechnet.
Wer zahlt – der Arbeitgeber oder das UWV?
Bei einer direkten Beschäftigung durch einen niederländischen Arbeitgeber übernimmt in der Regel der Arbeitgeber selbst die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Arbeitnehmern, die über eine Zeitarbeitsfirma oder Arbeitsagentur beschäftigt sind, kann die Situation anders aussehen.
Das UWV ist eine niederländische Behörde, die unter anderem für bestimmte Leistungen bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit zuständig ist. Bei bestimmten Gruppen von Zeitarbeitnehmern oder Beschäftigten über eine Agentur kann das UWV die Zahlung der entsprechenden Leistung übernehmen.
Das ist besonders für Personen wichtig, die über eine Arbeitsagentur in die Niederlande gehen. Du solltest nicht automatisch davon ausgehen, dass für einen Arbeitnehmer mit einem Agenturvertrag exakt dieselben Regeln gelten wie für jemanden, der direkt bei einem Unternehmen angestellt ist. Entscheidend sind unter anderem die Art des Arbeitsvertrags, der Beschäftigungsstatus und der Zeitpunkt, zu dem die Krankheit eintritt.
Du brauchst keine klassische Krankschreibung – die Rolle des bedrijfsarts
In den Niederlanden musst du normalerweise nicht zu deinem Hausarzt gehen, um eine klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie in Deutschland zu erhalten. Für die Beurteilung deiner Arbeitsfähigkeit ist vielmehr der bedrijfsarts, also der Betriebsarzt, zuständig.
Der bedrijfsarts beurteilt, ob und in welchem Umfang du arbeitsfähig bist, und unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Planung der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Er ist nicht mit dem huisarts, also dem niederländischen Hausarzt, gleichzusetzen.
In der Praxis bedeutet das vor allem, dass du deine Erkrankung schnellstmöglich nach den im Unternehmen geltenden Regeln beim Arbeitgeber melden solltest. Anschließend kann der Arbeitgeber dich gegebenenfalls an den bedrijfsarts verweisen.
Das niederländische System legt außerdem großen Wert auf die Wiedereingliederung in den Beruf. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben während einer längeren Erkrankung bestimmte Pflichten im Zusammenhang mit der sogenannten Reintegration. Eine längere Krankheit bedeutet deshalb nicht automatisch, dass du während der gesamten 104 Wochen vollständig von allen beruflichen Aktivitäten ausgeschlossen bist.
Kündigungsschutz während der Krankheit – opzegverbod
Während der ersten 104 Wochen einer Krankheit gilt in den Niederlanden grundsätzlich ein Kündigungsverbot aufgrund der Erkrankung. Dieser Schutz wird als opzegverbod bij ziekte bezeichnet.
Das ist einer der größten Vorteile des niederländischen Systems aus Sicht der Arbeitsplatzsicherheit. Die Tatsache, dass du krank bist, darf grundsätzlich nicht als alleiniger Grund für eine Kündigung während des geschützten Zeitraums dienen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Arbeitnehmer unter allen Umständen eine absolute Beschäftigungsgarantie haben. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, und der konkrete Kündigungsschutz hängt unter anderem von der Art des Arbeitsvertrags und den Umständen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Trotzdem stellen bis zu 104 Wochen Kündigungsschutz aufgrund einer Erkrankung eine sehr weitreichende Absicherung dar.
Außerdem solltest du beachten, dass die ersten ein bis zwei Krankheitstage unter Umständen unbezahlt sein können, wenn dies im Arbeitsvertrag, im geltenden CAO oder in den betrieblichen Regelungen vorgesehen ist.
Krankengeld in Deutschland – wie funktioniert das System in der Praxis?
Das deutsche System ist vor allem zu Beginn einer Erkrankung besonders attraktiv. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit kannst du grundsätzlich 100 % deines bisherigen Arbeitsentgelts erhalten. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes.
Erste 6 Wochen: 100 % des Gehalts – Entgeltfortzahlung
Während der ersten sechs Wochen, also 42 Kalendertagen, haben Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. Grundlage dafür ist das deutsche Entgeltfortzahlungsgesetz.
Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Wenn du bereits vorher erkrankst, können andere Regelungen gelten.
Für Arbeitnehmer ist dieses Modell besonders vorteilhaft. Während der ersten sechs Wochen kommt es nicht automatisch zu einer Kürzung des Einkommens auf 70 % oder 80 % – grundsätzlich wird das bisherige Arbeitsentgelt weitergezahlt.
Nach 6 Wochen: Krankengeld von der Krankenkasse – 70 % brutto / maximal 90 % netto
Ab der siebten Krankheitswoche wird in der Regel Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Es beträgt grundsätzlich 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, darf jedoch 90 % des entsprechenden Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten.
Diese Unterscheidung zwischen Brutto und Netto ist besonders wichtig, da es sich um zwei unterschiedliche Berechnungsgrößen handelt.
Die Krankenkasse übernimmt die Zahlung des Krankengeldes nach Ablauf der sechs Wochen, in denen der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist.
Für das Jahr 2026 gilt außerdem eine gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung. Daraus ergibt sich ein maximaler Krankengeldbetrag von ungefähr 135,63 Euro pro Kalendertag. Bei sehr hohen Einkommen kann die tatsächliche Leistung deshalb durch die gesetzliche Höchstgrenze begrenzt sein.
Für Arbeitnehmer ist daher nicht nur die Frage „Wie viel Prozent bekomme ich?“ entscheidend, sondern auch: Auf welcher Grundlage wird gerechnet, bezieht sich die Grenze auf Brutto oder Netto und liegt mein Einkommen über der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze?
Maximale Bezugsdauer – 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren
Krankengeld kann bei derselben Krankheit grundsätzlich für maximal 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums bezogen werden.
Damit bietet das deutsche System eine langfristige finanzielle Absicherung, allerdings nicht über einen so langen Zeitraum wie die Niederlande mit ihren bis zu 104 Wochen.
Nach Ausschöpfung der maximalen Bezugsdauer kann sich die finanzielle und berufliche Situation des Arbeitnehmers verändern. Je nach Gesundheitszustand und verbleibender Arbeitsfähigkeit können anschließend andere Leistungen oder Verfahren relevant werden.
In der Praxis bieten die deutschen Regelungen damit eine besonders starke finanzielle Absicherung zu Beginn der Erkrankung – mit 100 % des Arbeitsentgelts für die ersten sechs Wochen. Bei der maximalen Dauer liegt Deutschland jedoch hinter den Niederlanden.

Krankmeldung und eAU
Die deutsche elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ermöglicht es, dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsdaten digital an die Krankenkasse übermittelt. Arbeitgeber können die erforderlichen Informationen anschließend elektronisch bei der Krankenkasse abrufen.
Die eAU reduziert damit den bürokratischen Aufwand und macht es in vielen Fällen überflüssig, die klassische Papierbescheinigung selbst beim Arbeitgeber oder der Krankenkasse einzureichen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass du deinen Arbeitgeber nicht informieren musst. Du bist weiterhin verpflichtet, deinen Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren, dass du krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen kannst. Welche Fristen und Kommunikationswege gelten, kann zusätzlich in deinem Arbeitsvertrag oder in den betrieblichen Regelungen festgelegt sein.
Anders als in den Niederlanden gibt es in Deutschland keinen vergleichbar weitreichenden automatischen Kündigungsschutz für die gesamte Dauer einer Erkrankung. Eine Kündigung während einer Krankheit ist grundsätzlich möglich. Allerdings gelten für eine krankheitsbedingte Kündigung strenge arbeitsrechtliche Voraussetzungen.
Krankengeld in Polen – der Vergleichspunkt
Das polnische System ist hinsichtlich der Zuständigkeiten relativ klar aufgebaut: Zunächst zahlt der Arbeitgeber das sogenannte Krankheitsentgelt, anschließend kann die Leistung als Krankengeld über das polnische Sozialversicherungssystem ZUS weitergezahlt werden.
Krankheitsentgelt – Arbeitgeber, 33/14 Tage – danach Krankengeld
Für die ersten 33 Krankheitstage im Kalenderjahr zahlt der Arbeitgeber das sogenannte Krankheitsentgelt. Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, erhalten diese Leistung für maximal 14 Tage.
Ab dem 34. Krankheitstag beziehungsweise ab dem 15. Krankheitstag bei Arbeitnehmern über 50 Jahren besteht grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld. Die Leistung wird vom ZUS oder – bei Arbeitgebern, die als Leistungsträger fungieren – direkt vom Arbeitgeber ausgezahlt.
80 % der Berechnungsgrundlage, in bestimmten Fällen 100 %
Das reguläre polnische Krankengeld beträgt 80 % der Berechnungsgrundlage. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch Anspruch auf 100 %.
Ein höherer Leistungssatz gilt unter anderem bei Arbeitsunfähigkeit während einer Schwangerschaft, bei einem Unfall auf dem direkten Arbeitsweg sowie in bestimmten Fällen im Zusammenhang mit einer Organspende.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu Deutschland, wo Arbeitnehmer während der ersten sechs Wochen einer Erkrankung grundsätzlich unabhängig davon 100 % ihres Arbeitsentgelts erhalten, ob die Krankheit auf eine besondere Situation zurückzuführen ist.
Wartezeit und maximale Bezugsdauer – 182 Tage
In Polen müssen Arbeitnehmer mit einem regulären Arbeitsvertrag grundsätzlich 30 Tage ununterbrochen der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, bevor ein Anspruch auf Krankheitsleistungen entsteht. Bei einer freiwilligen Krankenversicherung beträgt die Wartezeit grundsätzlich 90 Tage.
Die reguläre maximale Bezugsdauer des Krankengeldes beträgt 182 Tage. Damit liegt Polen deutlich unter den maximal 78 Wochen in Deutschland und den bis zu 104 Wochen in den Niederlanden.
Polen, Niederlande oder Deutschland – welches System schützt Arbeitnehmer am besten?
Den längsten Zeitraum der Absicherung bieten die Niederlande – bis zu 104 Wochen beziehungsweise zwei Jahre. Gleichzeitig besteht während dieses Zeitraums grundsätzlich ein besonderer Kündigungsschutz aufgrund der Krankheit. Wenn du dagegen vor allem auf die finanzielle Absicherung in den ersten Wochen schaust, schneiden Deutschland besonders gut ab.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
- Deutschland: 100 % des Arbeitsentgelts in den ersten sechs Wochen, danach Krankengeld; maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
- Niederlande: mindestens 70 % des Arbeitsentgelts, je nach CAO teilweise 90–100 % zu Beginn der Erkrankung; bis zu 104 Wochen und grundsätzlich Kündigungsschutz aufgrund der Krankheit während des geschützten Zeitraums.
- Polen: in der Regel 80 % der Berechnungsgrundlage und maximal 182 Tage Krankengeld.
Der größte Unterschied zwischen den drei Ländern liegt also nicht allein beim Prozentsatz. Alle drei Systeme bewegen sich grundsätzlich in einem Bereich von etwa 70 bis 100 %, verteilen die finanzielle Absicherung jedoch sehr unterschiedlich über die Zeit und legen die Verantwortung für die Zahlung in unterschiedliche Hände.
Deutschland bietet die höchste finanzielle Absicherung zu Beginn einer Erkrankung, da Arbeitnehmer während der ersten 42 Tage grundsätzlich ihr volles Arbeitsentgelt erhalten. Die Niederlande bieten dagegen mit bis zu 104 Wochen die längste Absicherungsdauer und zeichnen sich durch einen besonders starken Kündigungsschutz während der Krankheit aus. Polen hat mit 182 Tagen die kürzeste maximale Bezugsdauer und arbeitet mit einem regulären Leistungssatz von 80 % der Berechnungsgrundlage.
Wenn du eine Arbeit im Ausland planst, solltest du deshalb nicht nur den Stundenlohn oder das Monatsgehalt vergleichen. Auch die Beschäftigungsbedingungen, der geltende CAO und die Regelungen für den Krankheitsfall können einen erheblichen Unterschied machen. Nachdem du dich für ein Zielland entschieden hast, kannst du auch die aktuellen Stellenangebote auf europa.jobs prüfen und dabei besonders auf die Art des Arbeitsvertrags und den Arbeitgeber achten.
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FAQ
Wird eine polnische Krankschreibung (L4) in Deutschland und den Niederlanden anerkannt?
Eine in Polen ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann deine Arbeitsunfähigkeit auch bei einer Beschäftigung im Ausland bestätigen. Welche Formalitäten dabei gelten, hängt jedoch vom jeweiligen Land, Arbeitgeber und Versicherungssystem ab. Wenn du während einer Beschäftigung in Deutschland oder den Niederlanden erkrankst, solltest du dich grundsätzlich an die im jeweiligen Beschäftigungsland geltenden Verfahren halten und deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren.
In Deutschland spielt die eAU eine zentrale Rolle, da die Arbeitsunfähigkeitsdaten im deutschen System elektronisch übermittelt werden. In den Niederlanden benötigen Arbeitnehmer in der Regel keine klassische Krankschreibung vom Hausarzt, da die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit durch den bedrijfsarts erfolgen kann.
Was passiert, wenn ich die maximale Bezugsdauer des Krankengeldes ausschöpfe?
Nach Ablauf der maximalen Bezugsdauer – 182 Tage in Polen, 78 Wochen in Deutschland oder bis zu 104 Wochen in den Niederlanden – endet der Anspruch auf die jeweilige Krankengeldleistung grundsätzlich.
Wie es anschließend weitergeht, hängt unter anderem vom Gesundheitszustand, der verbleibenden Arbeitsfähigkeit und den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab. Bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit können andere Leistungen oder Verfahren im Zusammenhang mit einer weiteren Absicherung beziehungsweise einer dauerhaften Erwerbsminderung relevant werden.
Kann ich während einer Krankschreibung im Ausland meinen Arbeitsplatz verlieren?
In den Niederlanden gilt während der ersten 104 Wochen grundsätzlich ein Kündigungsverbot aufgrund der Krankheit. In Deutschland ist eine Kündigung während einer Erkrankung dagegen grundsätzlich möglich.
Eine krankheitsbedingte Kündigung unterliegt in Deutschland allerdings bestimmten arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und kann nicht allein deshalb ausgesprochen werden, weil ein Arbeitnehmer vorübergehend krank ist. Entscheidend sind unter anderem die Art der Kündigung, die Dauer und Prognose der Erkrankung sowie die konkreten Umstände des Arbeitsverhältnisses.
Wie und wann muss ich mich in den Niederlanden und Deutschland krankmelden?
Eine Erkrankung solltest du deinem Arbeitgeber so schnell wie möglich melden – idealerweise entsprechend den betrieblichen Vorgaben und häufig noch vor Beginn deiner Arbeitsschicht.
In den Niederlanden kann der Arbeitgeber beispielsweise eine telefonische Krankmeldung oder die Meldung über ein internes System verlangen. Anschließend kann eine Beurteilung durch den bedrijfsarts erfolgen.
In Deutschland musst du deinen Arbeitgeber ebenfalls unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit informieren. Die ärztliche Bescheinigung wird inzwischen in der Regel elektronisch über die eAU an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber ruft die entsprechenden Daten anschließend digital ab. Die Pflicht zur Krankmeldung beim Arbeitgeber bleibt davon unberührt.


