Unterschrift des Arbeitsvertrags
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Die häufigsten Fehler beim Abschluss eines Arbeitsvertrags in Deutschland und den Niederlanden

Ein Umzug ins Ausland, um dort zu arbeiten, wird oft innerhalb kurzer Zeit organisiert. Ein Gespräch mit dem Recruiter, die Vereinbarung des Stundenlohns, Informationen zur Unterkunft, ein Starttermin – und wenige Tage später liegt bereits der Arbeitsvertrag zur Unterschrift vor. Genau an diesem Punkt sollte man sich jedoch die Zeit nehmen, das Dokument sorgfältig zu lesen. Selbst ein sehr attraktives Jobangebot kann völlig anders aussehen, wenn man die im Bewerbungsgespräch vereinbarten Bedingungen mit den tatsächlichen Angaben im Vertrag vergleicht.

Das betrifft sowohl Personen, die in Deutschland arbeiten möchten, als auch diejenigen, die sich für eine Beschäftigung in den Niederlanden entscheiden. Das Problem muss nicht unbedingt in einer offensichtlich unfairen Vertragsklausel liegen. Manchmal reicht es schon aus, dass keine garantierte Arbeitszeit angegeben ist, ein anderer Arbeitgeber im Vertrag genannt wird, hohe Kosten vom Gehalt abgezogen werden oder eine Kündigungsfrist gilt, von der während des Recruiting-Prozesses nie die Rede war.

Deshalb sollte man den Arbeitsvertrag vor der Unterschrift nicht als reine Formalität vor der Abreise betrachten. Er sollte vielmehr alle wichtigen Arbeitsbedingungen bestätigen, die zuvor vom Recruiter oder Arbeitgeber genannt wurden.

Die häufigsten Fehler beim Abschluss eines Arbeitsvertrags im Ausland

Bevor wir uns die einzelnen Vertragsbestandteile genauer ansehen, lohnt es sich, die häufigsten Fehler zusammenzufassen. Genau diese Fehler führen später häufig zu Problemen mit dem Gehalt, der Kündigung, der Unterkunft oder zusätzlichen Kosten.

1. Den Arbeitsvertrag unterschreiben, ohne den Arbeitgeber zu überprüfen

Der Bewerber geht davon aus, dass er einen Vertrag mit dem Unternehmen unterschreibt, über das während des Bewerbungsprozesses gesprochen wurde. Erst später stellt sich heraus, dass sein offizieller Arbeitgeber eine völlig andere Gesellschaft ist – beispielsweise eine Zeitarbeitsagentur oder ein Unternehmen, das in einem anderen Land registriert ist.

2. Sich ausschließlich auf die Versprechen des Recruiters verlassen

Wenn Bonuszahlungen, Lohn, Arbeitszeit, Unterkunft oder ein kostenloser Transport nicht schriftlich bestätigt werden, kann sich nach der Ankunft herausstellen, dass tatsächlich andere Bedingungen gelten als im Bewerbungsgespräch besprochen.

3. Nur auf den Stundenlohn schauen

18 Euro brutto pro Stunde klingen zunächst attraktiv. Wenn jedoch hohe Kosten für Unterkunft, Transport, Versicherung oder andere Leistungen vom Gehalt abgezogen werden, kann der tatsächlich ausgezahlte Betrag deutlich niedriger ausfallen.

4. Die garantierte Anzahl der Arbeitsstunden nicht überprüfen

Ein hoher Stundenlohn bringt wenig, wenn der Arbeitgeber keine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden garantiert. Deshalb sollte man prüfen, ob die während des Recruiting-Prozesses zugesicherte Arbeitszeit tatsächlich im Vertrag festgehalten wurde.

5. Vertragsdauer und Kündigungsfrist ignorieren

Ein Arbeitnehmer geht möglicherweise davon aus, dass er jederzeit nach Polen zurückkehren kann. Im Vertrag kann jedoch eine bestimmte Kündigungsfrist oder eine besondere Regelung für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen sein.

6. Vertragsstrafen und Regelungen zur Kostenerstattung übersehen

Das kann einer der teuersten Fehler sein. Finanzielle Konsequenzen können beispielsweise vorgesehen sein, wenn man am ersten Arbeitstag nicht erscheint, noch vor Arbeitsbeginn absagt, die Arbeit vorzeitig beendet oder ein vom Arbeitgeber finanziertes Training vorzeitig abbricht.

7. Einen Vertrag in einer Sprache unterschreiben, die man nicht versteht

Man sollte niemals davon ausgehen, dass es sich lediglich um einen „Standardvertrag“ handelt. Gerade wichtige Regelungen zu Kündigung, Vertragsstrafen, Gehalt oder Abzügen können sich in den Teilen des Dokuments befinden, die der Arbeitnehmer nicht versteht.

8. Anlagen und interne Regelungen nicht lesen

Der Arbeitsvertrag kann auf eine Arbeitsordnung, Unterkunftsregeln, eine Liste von Vertragsstrafen oder ein separates Dokument zu möglichen Abzügen verweisen. Eine Erklärung zu unterschreiben, dass man ein Dokument gelesen hat, das man gar nicht erhalten hat, ist ein erheblicher Fehler.

9. Keine Kopie des unterschriebenen Vertrags aufzubewahren

Nach der Unterzeichnung sollte man den Arbeitsvertrag sowie sämtliche Anlagen aufbewahren. Auch das Stellenangebot und die Kommunikation mit dem Recruiter sollten gespeichert werden.

10. Unvollständige oder unausgefüllte Dokumente unterschreiben

Unterschreiben Sie niemals einen Vertrag, in dem der Lohn noch nicht eingetragen ist, das Eintrittsdatum fehlt oder andere Angaben angeblich „später ergänzt“ werden sollen.

11. Einen Vertrag unter Zeitdruck unterschreiben

Aussagen wie „Sie müssen heute unterschreiben, sonst ist die Stelle weg“ sollten zur Vorsicht führen. Man sollte den Vertrag zunächst sorgfältig lesen und alle offenen Fragen klären.

Prüfen Sie, mit wem Sie den Arbeitsvertrag tatsächlich abschließen

Eine der ersten Angaben, die man überprüfen sollte, befindet sich normalerweise am Anfang des Vertrags: Wer ist Ihr Arbeitgeber?

Nehmen wir an, dass der Bewerber während des gesamten Recruiting-Prozesses von einer bestimmten deutschen oder niederländischen Firma gehört hat. Im zugesandten Vertrag steht jedoch plötzlich ein völlig anderes Unternehmen als Arbeitgeber – beispielsweise eine Zeitarbeitsagentur oder eine Gesellschaft, die in einem anderen Land, etwa auf Zypern, registriert ist.

Das bedeutet nicht automatisch, dass es sich um einen Betrug handelt. Bei Zeitarbeit kann der formelle Arbeitgeber tatsächlich eine Agentur sein, während der Arbeitnehmer bei einem Kunden dieser Agentur eingesetzt wird. Problematisch wird es, wenn der Arbeitnehmer über diese Konstruktion zuvor nicht informiert wurde.

Vor Vertragsabschluss sollten Sie daher den vollständigen Firmennamen, die Anschrift, das Land der Registrierung und die Identifikationsdaten des Unternehmens überprüfen. Wenn Sie den Vertrag mit einem anderen Unternehmen abschließen als dem, über das während des Recruiting-Prozesses gesprochen wurde, sollten Sie sich dies genau erklären lassen.

Außerdem sollte klar sein, wer das Gehalt auszahlt, die Sozialversicherungsbeiträge abführt, für die Versicherung zuständig ist und mögliche Kosten für Unterkunft oder Transport abrechnet.

Finden sich die im Recruiting vereinbarten Bedingungen tatsächlich im Vertrag wieder?

Das ist eine der häufigsten Fallen.

Während des Bewerbungsgesprächs kann man beispielsweise Folgendes hören:

  • „Sie werden mindestens 40 Stunden pro Woche arbeiten.“
  • „Für Nachtschichten erhalten Sie einen Zuschlag von 25 %.“
  • „Die Unterkunft kostet 100 Euro pro Woche.“
  • „Der Transport zur Arbeit ist kostenlos.“
  • „Nach einem Monat erhalten Sie eine Prämie.“

Problematisch wird es, wenn von diesen Vereinbarungen im Vertrag nichts zu finden ist oder sie dort völlig anders formuliert sind.

Vor der Unterzeichnung sollten Sie am besten gleichzeitig das Stellenangebot, die Nachrichten mit dem Recruiter und den Arbeitsvertrag öffnen und die Angaben Punkt für Punkt miteinander vergleichen.

Achten Sie insbesondere auf:

  • den Stundenlohn oder das Monatsgehalt,
  • die garantierte Anzahl der Arbeitsstunden,
  • die genaue Position,
  • den Arbeitsort,
  • Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit,
  • die Regelungen zu Überstunden,
  • Prämien und Boni,
  • die Kosten für die Unterkunft,
  • die Transportkosten,
  • den Auszahlungstermin des Gehalts,
  • das Startdatum der Beschäftigung.

Wenn der Recruiter beispielsweise 18 Euro pro Stunde verspricht, im Vertrag jedoch 15 Euro plus „mögliche Zuschläge“ stehen, sollten Sie nicht einfach davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat. Klären Sie genau, unter welchen Voraussetzungen die Zuschläge gezahlt werden und ob der im Stellenangebot genannte Verdienst tatsächlich erreichbar ist.

Prüfen Sie, wie viel Ihnen tatsächlich vom Gehalt bleibt

Ein guter Stundenlohn bedeutet nicht automatisch ein hohes Einkommen.

Bei einer Beschäftigung im Ausland können unter anderem folgende Kosten vom Gehalt abgezogen werden:

  • Unterkunft,
  • Transport zum Arbeitsplatz,
  • Versicherung,
  • Arbeitskleidung,
  • zusätzliche Leistungen, die über die Agentur angeboten oder organisiert werden.

Vor Abschluss des Arbeitsvertrags sollte man daher nicht nur die Höhe des Bruttogehalts prüfen, sondern auch sämtliche möglichen Abzüge.

Besonders vorsichtig sollte man bei allgemeinen Formulierungen sein, die dem Arbeitgeber erlauben, „sonstige mit der Beschäftigung verbundene Kosten“ abzuziehen, ohne deren genaue Höhe zu nennen.

Wenn Sie nicht wissen, wie viel die Unterkunft oder der Transport tatsächlich kosten werden, sollten Sie dies unbedingt vor der Abreise klären.

Dauer des Arbeitsvertrags

Vertragsdauer und Kündigungsfrist

Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, ohne zu prüfen, wie und wann das Arbeitsverhältnis beendet werden kann.

Achten Sie insbesondere auf:

  • das Datum des Arbeitsbeginns,
  • das Vertragsende,
  • die Probezeit,
  • die Länge der Kündigungsfrist,
  • die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsvertrags,
  • die Regelungen für eine Kündigung während der Probezeit.

Es kann vorkommen, dass ein Arbeitnehmer zunächst nur „für ein paar Wochen“ arbeiten möchte und erst nach der Unterschrift feststellt, dass eine deutlich längere Kündigungsfrist gilt.

Das ist besonders wichtig, wenn gleichzeitig eine vom Arbeitgeber organisierte Unterkunft genutzt wird. Man sollte wissen, ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch bedeutet, dass die Unterkunft kurzfristig verlassen werden muss.

Vertragsstrafen – einer der wichtigsten Abschnitte des Arbeitsvertrags

Dieser Teil des Vertrags sollte besonders sorgfältig geprüft werden.

Arbeitsverträge können finanzielle Konsequenzen für bestimmte Situationen vorsehen. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede im Vertrag enthaltene Vertragsstrafe rechtlich zulässig oder tatsächlich durchsetzbar ist. Für Arbeitnehmer ist jedoch entscheidend, bereits vor der Unterschrift zu wissen, dass eine solche Regelung existiert.

Vertragsstrafen können beispielsweise vorgesehen sein für:

  • das Nichterscheinen am vereinbarten ersten Arbeitstag,
  • eine Absage noch vor Beginn der Beschäftigung,
  • die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist,
  • das eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes,
  • unentschuldigtes Fehlen,
  • die Beschädigung von Arbeitsmitteln,
  • den Verlust von Werkzeugen oder Arbeitskleidung,
  • Schäden an einem Firmenfahrzeug,
  • die Nicht-Rückgabe von Arbeitsausrüstung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
  • den vorzeitigen Abbruch einer vom Arbeitgeber finanzierten Schulung,
  • die Verletzung bestimmter Pflichten aus der Arbeitsordnung.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Begriffe wie Vertragsstrafe, boete, penalty, contractual penalty sowie Regelungen zur „Kostenerstattung“.

Ein Beispiel: Ein Bewerber unterschreibt einen Arbeitsvertrag, findet jedoch zwei Tage vor der geplanten Abreise eine andere Stelle und teilt der Agentur mit, dass er nun doch nicht kommen wird. Erst zu diesem Zeitpunkt erfährt er, dass der Vertrag eine finanzielle Vertragsstrafe für das Nichterscheinen am ersten Arbeitstag vorsieht.

Eine andere Situation: Ein Arbeitnehmer möchte bereits nach einer Woche kündigen. Im Vertrag ist jedoch eine bestimmte Kündigungsfrist sowie eine zusätzliche finanzielle Verpflichtung für den Fall vorgesehen, dass diese nicht eingehalten wird.

Vor der Unterschrift sollten Sie daher prüfen:

  • Wofür genau kann eine Vertragsstrafe verlangt werden?
  • Wie hoch ist sie?
  • Handelt es sich um einen festen Betrag oder beispielsweise um den Gegenwert eines Wochen- oder Monatsgehalts?
  • Darf der Arbeitgeber den Betrag direkt vom Gehalt abziehen?
  • Müssen Sie bei einer vorzeitigen Kündigung auch Kosten für Unterkunft, Transport oder Schulungen übernehmen?

Besonders vorsichtig sollten Sie bei unklaren Formulierungen sein, nach denen der Arbeitnehmer für „sämtliche vom Arbeitgeber getragenen Kosten“ aufkommen soll. Wenn nicht eindeutig feststeht, wie hoch die möglichen Kosten sein können, sollten Sie dies unbedingt vor Vertragsabschluss klären.

Achten Sie auf die Erstattung von Kosten – das ist nicht immer einfach nur eine Vertragsstrafe

Eine weitere Kategorie sind Regelungen zur Erstattung von Kosten, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer übernommen hat.

Das Unternehmen kann beispielsweise Folgendes finanzieren:

  • einen Kurs,
  • eine Schulung,
  • ein Zertifikat,
  • die Anreise zum Arbeitsort,
  • ein Ticket nach Deutschland oder in die Niederlande,
  • eine Unterkunft zu Beginn der Beschäftigung.

Im Vertrag kann gleichzeitig festgelegt sein, dass der Arbeitnehmer bei einer Kündigung vor einem bestimmten Zeitpunkt einen Teil dieser Kosten zurückzahlen muss.

Man sollte daher nicht automatisch davon ausgehen, dass alles, was als „kostenlos“ bezeichnet wird, unabhängig von der Situation auch tatsächlich kostenlos bleibt.

Prüfen Sie, ob bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Rückzahlungspflicht entsteht.

Unterkunft – prüfen Sie die Bedingungen, bevor Sie die Schlüssel erhalten

„Unterkunft wird gestellt“ klingt zunächst gut, sagt aber allein nur sehr wenig aus.

Vor der Vertragsunterzeichnung sollten Sie prüfen:

  • den genauen Preis,
  • die Höhe der Kaution,
  • wie die Kosten abgerechnet werden,
  • zusätzliche Nebenkosten,
  • die Bedingungen für die Beendigung der Unterkunft,
  • die Kündigungsfrist für die Unterkunft,
  • mögliche Kosten für Schäden,
  • die Bedingungen für die Rückzahlung der Kaution.

Prüfen Sie außerdem, ob die Beendigung des Arbeitsvertrags bedeutet, dass Sie die Unterkunft sofort verlassen müssen. Für jemanden, der im Ausland arbeitet, kann diese Information entscheidend sein.

Anlagen und Regelungen nicht ignorieren

Ein Arbeitsvertrag kann nur wenige Seiten umfassen, gleichzeitig aber auf weitere Dokumente verweisen, die Bestandteil des Vertrags sind.

Zum Beispiel kann dort stehen:

„Der Arbeitnehmer bestätigt, die Arbeitsordnung gelesen zu haben.“

Oder:

„Die Regelungen zu Vertragsstrafen sind in Anlage Nr. 3 festgelegt.“

Wenn Sie die Anlage Nr. 3 nicht erhalten haben, sollten Sie nicht blind bestätigen, dass Sie deren Inhalt zur Kenntnis genommen haben.

Fordern Sie alle Dokumente an, auf die im Vertrag verwiesen wird.

Gerade in solchen Regelungen können wichtige Informationen zu Vertragsstrafen, Unterkunft, Transport, Pflichten des Arbeitnehmers oder Gehaltsabzügen enthalten sein.

Unterschreiben Sie keinen Vertrag, den Sie nicht verstehen

Ein auf Deutsch oder Niederländisch verfasster Arbeitsvertrag kann Klauseln enthalten, deren Bedeutung selbst bei grundlegenden Sprachkenntnissen nicht sofort verständlich ist.

Achten Sie insbesondere auf folgende Begriffe:

Kündigung / opzegging – Beendigung des Arbeitsvertrags,
Probezeit / proeftijd – Probezeit,
Vertragsstrafe / boete – Vertragsstrafe,
Unterkunft / huisvesting – Unterkunft,
Arbeitszeit / werktijden – Arbeitszeit,
Überstunden / overuren – Überstunden.

Wenn Sie einen Abschnitt nicht verstehen, sollten Sie nicht versuchen, seine Bedeutung zu erraten. Bitten Sie den Arbeitgeber oder Recruiter um eine Erklärung oder lassen Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung professionell übersetzen.

Checkliste vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags in Deutschland oder den Niederlanden

Prüfen Sie vor der Unterschrift:

  • Wer ist genau mein Arbeitgeber?
  • Sind alle während des Recruiting-Prozesses vereinbarten Bedingungen im Vertrag festgehalten?
  • Wie hoch ist der Grundlohn ohne Prämien und Zuschläge?
  • Wie viele Arbeitsstunden sind garantiert?
  • Welche Beträge können von meinem Gehalt abgezogen werden?
  • Wie viel kosten Unterkunft und Transport?
  • Wie lange läuft der Arbeitsvertrag?
  • Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
  • Enthält der Vertrag finanzielle Vertragsstrafen?
  • Muss ich Kosten für Schulungen, Transport oder Unterkunft zurückzahlen, wenn ich früher kündige?
  • Habe ich alle Anlagen und Regelungen erhalten?
  • Verstehe ich jedes Dokument, das ich unterschreibe?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Nein“ beantworten müssen, sollten Sie die Angelegenheit unbedingt noch vor der Abreise klären.

Fazit – nicht nur der Stundenlohn zählt

Die häufigsten Probleme bei der Arbeit in Deutschland und den Niederlanden entstehen nicht ausschließlich durch unseriöse Stellenangebote. Sehr oft liegt die Ursache darin, dass Arbeitnehmer die Stellenanzeige sorgfältig lesen, den eigentlichen Arbeitsvertrag jedoch nicht genau prüfen.

Dabei können gerade im Vertrag wichtige Informationen stehen: ein anderer Arbeitgeber als erwartet, ein niedrigerer Grundlohn, keine garantierten Arbeitsstunden, Kosten für die Unterkunft, eine lange Kündigungsfrist oder finanzielle Vertragsstrafen.

Vergleichen Sie den Arbeitsvertrag deshalb vor der Unterschrift immer mit dem Stellenangebot und den im Recruiting-Prozess getroffenen Vereinbarungen. Prüfen Sie außerdem sämtliche Anlagen und bewahren Sie eine Kopie aller Unterlagen auf.

Wenn Sie nach einem Job in Deutschland oder den Niederlanden über europa.jobs suchen, sollten Sie dennoch nach dem Prinzip der Vorsicht handeln und die Beschäftigungsbedingungen genau prüfen. Ein paar Minuten, die Sie in die Kontrolle des Arbeitsvertrags investieren, können Sie später vor kostspieligen Problemen nach der Ankunft bewahren.

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FAQ

1. Worauf sollte man vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags in Deutschland oder den Niederlanden achten?

Überprüfen Sie zunächst, wer der formelle Arbeitgeber ist, wie hoch der Grundlohn ist, wie viele Arbeitsstunden garantiert werden, welche Kosten für Unterkunft und Transport anfallen und welche Kündigungsfrist gilt. Außerdem sollten Sie den Arbeitsvertrag mit dem Stellenangebot und den zuvor mit dem Recruiter vereinbarten Bedingungen vergleichen.

2. Müssen die vom Recruiter genannten Bedingungen im Arbeitsvertrag stehen?

Ja, die wichtigsten Arbeitsbedingungen sollten eindeutig in den Vertragsunterlagen festgehalten sein. Dazu gehören unter anderem das Gehalt, die Arbeitszeit, Zuschläge, Unterkunft, Transport und Prämien. Wenn der Recruiter Ihnen etwas zugesagt hat, das im Vertrag nicht erwähnt wird, sollten Sie vor der Unterzeichnung eine Erklärung verlangen.

3. Kann ein Arbeitsvertrag finanzielle Vertragsstrafen für eine vorzeitige Beendigung vorsehen?

In einem Arbeitsvertrag können Regelungen zu Vertragsstrafen oder zur Erstattung bestimmter Kosten enthalten sein. Ob diese jedoch wirksam und rechtlich zulässig sind, hängt von der jeweiligen Situation und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. Vor der Unterzeichnung sollte genau geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine Vertragsstrafe verlangt werden kann, wie hoch sie ist und ob sie beispielsweise eine vorzeitige Kündigung, eine Schulung oder die Anreise betrifft.

4. Was kann ich tun, wenn ich einen Teil des Vertrags auf Deutsch oder Niederländisch nicht verstehe?

Sie sollten keinen Vertrag unterschreiben, dessen Inhalt Sie nicht verstehen. Bitten Sie den Arbeitgeber oder Recruiter um eine Erklärung der unklaren Klauseln oder lassen Sie den Vertrag professionell übersetzen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Regelungen zu Gehalt, Kündigungsfrist, Vertragsstrafen, Unterkunft, Gehaltsabzügen und Arbeitszeit.