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Wie kann ich eine Wohnung in Frankreich mieten?

Die Anmietung einer Wohnung in Frankreich ist ein recht komplizierter Prozess, insbesondere für Ausländer. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen und welche Dokumente Sie benötigen, wenn Sie eine Wohnung in Frankreich mieten wollen. Wie mietet man eine Wohnung in Frankreich? Informieren Sie sich!

Wohnung in Frankreich – Wo kann man suchen?

Wenn Sie eine Wohnung in Frankreich mieten wollen, ist es am einfachsten, wenn Sie die Anzeigen im Internet durchsuchen. Das beliebteste französische Werbeportal heißt leboncoin.fr. Auch lokale Immobilienagenturen schalten auf diesen Websites Anzeigen.

Traditionelle Formen der Anzeige, z. B. auf Websites von Immobilienagenturen, sind in Frankreich ebenfalls sehr beliebt. Sie sollten darauf achten, ob die Wohnung möbliert ist, denn die meisten Wohnungen werden ohne Möbel, nur mit Küchen- und Badezimmerausstattung angeboten. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen.

Wichtig! In Frankreich wird die Anzahl der separaten Räume in den Anzeigen angegeben. Diese entspricht oft nicht der Anzahl der Zimmer in der Wohnung.

  • Wohnung T1/T2/T3 – wobei T für die Art der Wohnung und die Nummer für die Anzahl der Zimmer steht. Die Küche und das Bad zählen separat.
  • Duplex/Triplex – eine Duplex- bzw. Triplex-Wohnung.
  • Souplex – eine Wohnung mit Erdgeschoss und Keller.

Websites mit Wohnungsangeboten in Frankreich:

Wohnung in Frankreich – Die Mietpreise in Frankreich

Die Mietpreise in Frankreich hängen natürlich von der Region und der Größe der Wohnung ab. So kann eine T2-Wohnung in der Provinz zwischen 290 € und 350 € kosten, in Paris oder an einem anderen attraktiven Standort wie der Côte d’Azur sogar 800 € bis 1000 €. Meistens sind sie jedoch für etwa 450-550 € pro Monat zu haben.

Zum Mietpreis müssen wir immer Wasser- und Stromkosten hinzurechnen, die zwischen 50 und 100 € pro Monat liegen sollten. Wenn Sie eine Einzimmerwohnung suchen, sollten Sie etwa 250 € bis 300 € einplanen. Die Kosten für die Anmietung einer Wohnung in Frankreich sind in der Regel im Verhältnis zu den dortigen Einkommen attraktiv.

In Frankreich besteht außerdem die Verpflichtung zur Zahlung einer Wohnsteuer (taxe d’habitation). Die Beträge ändern sich praktisch jedes Jahr. Der Betrag entspricht oft der Monatsmiete. Die Größe der Stadt und des Viertels wirkt sich auf die Kosten der Steuer aus. Anfang 2020 verabschiedete die französische Regierung ein Gesetz zur Abschaffung der Wohnungssteuer für 80 % der Haushalte. Für den Rest wurde der Steuerbetrag reduziert.

Leben in Frankreich – notwendige Dokumente für die Anmietung

Die Anmietung einer Wohnung durch einen Ausländer ist auf der Grundlage eines Dokuments möglich, das nachweist, dass man eine Arbeit hat und sich daher die Wohnung leisten kann. Es handelt sich um einen Arbeitsvertrag oder zumindest um eine Absichtserklärung, vom Arbeitgeber eingestellt zu werden. Wenn man schon arbeitet und nur die Wohnung wechselt, legt man zusätzlich die bisherige Stromrechnung und Kontonummer vor.

Wir können den Vertrag direkt mit dem Eigentümer abschließen, aber meistens müssen wir die Vermittlung eines Immobilienbüros in Anspruch nehmen, was einerseits mit der Zahlung einer Provision verbunden ist, andererseits aber eine bessere Garantie für die Korrektheit des abgeschlossenen Mietvertrags bietet. Nach Vertragsabschluss müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen (Kosten 30-40 €) und den Stromvertrag unterzeichnen. Diese Schritte können leicht mit Hilfe eines Immobilienmaklers durchgeführt werden.

Die folgende Liste ist nur ein Beispiel. Manchmal verlangt der Vermieter oder das Immobilienbüro ganz oder teilweise andere Unterlagen.

Es ist sinnvoll, sich vorzubereiten: 

  • Eine Fotokopie Ihres Reisepasses/Personalausweises
  • Zahlungsnachweis für die vorherige Unterkunft (falls zutreffend)
  • Arbeitsbescheinigung
  • Steuererklärung für das letzte Jahr
  • Angaben zum Bankkonto

Wie Sie sehen können, belegen praktisch alle Dokumente die finanzielle Stabilität eines potenziellen Vermieters auf die eine oder andere Weise. Daher können während des Gesprächs auch Fragen zu Arbeit und Verdienst gestellt werden. Wenn die Person gerade erst eingestellt wurde, muss der Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung (promesse d’embauche) ausstellen.

Was sollte ein Mietvertrag in Frankreich beinhalten?

Der Mietvertrag wird zwar in französischer Sprache abgefasst sein, aber sein Inhalt ist ein Standard. Die französischen Vorschriften für die Vermietung von Immobilien sind streng definiert und die Vertragsparteien halten sich an von oben vorgegebene Regeln, die nur wenig veränderbar sind. Das Hauptproblem betrifft die Kündigungsfrist des Vertrages, wir müssen damit rechnen, dass wir bei einem vorzeitigen Auszug die Kosten für die Miete für die Kündigungsfrist ohnehin tragen müssen. Die angebotenen Mietverträge sind kurzfristig für 1 Jahr oder langfristig für 3 Jahre. 

Umzug in eine andere Wohnung

Bevor der Umzug direkt stattfindet, müssen alle Formalitäten in der bisherigen Wohnung erledigt werden. Denken Sie daran, dass Sie in Frankreich zusätzlich die EDF (den Stromversorger) über Ihre Adressänderung informieren müssen. Sie füllen ein Formular auf der Website aus, um Ihre Daten zu aktualisieren. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich direkt an die Vermieter wenden.

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